Femizid

Der Begriff Femi­zid bezeich­net die Tötung von Frauen oder Mäd­chen als extreme Form geschlechts­be­zo­ge­ner Gewalt, die im Kon­text patri­ar­cha­ler Geschlech­ter­dif­fe­ren­zen ver­übt wird. Bei einem Femi­zid wer­den Frauen oder Mäd­chen von ihnen meist nahe­ste­hen­den Män­nern getö­tet. Die Tötung geschieht aus Ver­ach­tung und Frau­en­hass her­aus und wird aus dem Motiv ver­übt, dass sich das Opfer der männ­li­chen Kon­trolle und Domi­nanz ent­zo­gen und nicht mehr der ste­reo­ty­pi­schen Vor­stel­lung der ‚Rolle einer Frau‘ ent­spro­chen hat. Die Bezeich­nung des Femi­ni­zids bezieht sich auf die Rolle staat­li­cher Stelle bei der Prä­ven­tion und Auf­ar­bei­tung sol­cher Taten. Er wurde ein­ge­führt, um auf die oft zu beob­ach­tende Baga­tel­li­sie­rung von Femi­zi­den oder die Zuschrei­bung einer Mit­ver­ant­wor­tung der Opfer an der Tat durch Medien und Behör­den auf­merk­sam zu machen. Wäh­rend es sich bei Femi­zi­den um alle miso­gy­nen Ver­bre­chen im Kon­text von Geschlech­ter­ver­hält­nis­sen sowohl zwi­schen­mensch­li­cher als auch unper­sön­li­cher Art han­delt, bezieht sich der Femi­ge­no­zid auf jene Femi­zide, die sich unter unper­sön­li­chen Bedin­gun­gen gegen die Frau als Geschlecht bzw. Gat­tung rich­ten. Dar­un­ter fällt die Tötung von Frauen im Zusam­men­hang mit krie­ge­ri­schen Kon­flik­ten oder orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät.